Erfolgreiche Klage gegen Spiegel-Journalistin

In den vergangenen Jahren hatte ich häufig das Vergnügen bzw. Leid, die deutsche Medienlandschaft auch juristisch beurteilen zu müssen. Ich begleitete zahlreiche Abmahnungen bzw. Klagen wegen journalistischer Falschbehauptungen, unterschiedliche Medien waren dabei betroffen.

Eine Journalistin jedoch trat immer wieder besonders – und vor allem negativ – in Erscheinung. Es handelt sich dabei um Dr. Melanie Amann, Redakteurin beim Spiegel, inzwischen aufgestiegen in die Chefredaktion und leitet das Spiegel Hauptstadtbüro in Berlin.

Im Jahr 2017 veröffentlichte Melanie Amann ein Buch zur AfD, wurde und wird deshalb gern in Talkshows als AfD-Expertin eingeladen. Auch zahlreiche ihrer Berufskollegen haben sich aus diesem Buch informiert, in dem sie über relevante Gründer und Vertreter dieser Partei schreibt. Bereits kurz nach Erscheinung wurde Klage gegen mehrere Textpassagen von anderer Seite eingereicht, daraufhin erschien das Buch in geänderter Fassung neu. Nun konnte ich vor dem Landgericht Leipzig erfolgreich insgesamt acht falsche Behauptungen über Frauke Petry untersagen lassen.

Zum Buch: Es versucht sich an einer Darstellung der AfD-Entwicklung seit 2013. Im Wesentlichen sieht Frau Amann die Welt in den betroffenen Kapiteln so:

Frauke Petry ist inhaltsfrei, charakterlich ungenügend, arbeitet mit Extremisten zusammen und hält gerne die Hand auf. Diese Darstellung untermalt sie mit allerlei Geschichten.

Zum Beispiel mit diesem: Frauke Petry habe früher den Mindestlohn abgelehnt aber bejahe ihn jetzt, so meint sie, und führt dies zum Beleg dafür an, dass Frauke Petry inhaltlich beliebig sei. Nur belegen kann sie diesen Sinneswandel der Frauke Petry nicht, weil es diesen Sinneswandel tatsächlich gar nicht gegeben hat. Der Beleg der promovierten Spiegel-Journalistin? Die Partei habe ihre Position verändert. Das ist zwar korrekt, belegt aber gerade das Gegenteil ihrer Behauptung. Frauke Petry blieb bei ihrer inhaltlichen Position obgleich die Partei die Position veränderte. Es ist also ein Beleg für die inhaltliche Standfestigkeit von Frauke Petry.

Oder: Frauke Petry habe mit Björn Höcke ein Bündnis geschlossen gegen Bernd Lucke. Extremisten und Wirrköpfe habe sie nicht aus der AfD ausschließen wollen. Ein Parteiausschlussverfahren gegen Björn Höcke habe sie beendet. Tatsächlich kann Frauke Petry belegen, dass es das Bündnis nicht gegeben hat, ja ihre Gegnerschaft mit Björn Höcke fast so alt ist wie die Partei selbst. Sie kann belegen, dass sie das einzige Parteiausschlussverfahren gegen Björn Höcke eingeleitet und keines aufgehoben hat. Und sie kann belegen, dass sie den Ausschluss von Extremisten nachhaltig befürwortet hat. Das Ergebnis? Frau Amann darf auch diese niederträchtigen Verleumdungen nicht weiterverbreiten, so das Landgericht Leipzig.

Schließlich wirft sie ihr finanzielle Unregelmäßigkeiten vor. So habe Frauke Petry sich satt aus der Parteikasse bedient und großzügige Pauschalen für Auftritte und Fahrtkosten in Anspruch genommen. Auch das frei erfunden.

Es folgen schließlich noch persönliche Diskreditierungen aus dem Privatleben von Frauke Petry, die gleichfalls unzutreffend sind.

Alles in allem identifiziert das Landgericht Leipzig acht falsche Tatsachenbehauptungen zu Lasten von Frauke Petry. Das ist selbst nach Maßstäben einer Spiegel-Journalistin eine erkleckliche Anzahl.

Das Verfahren befindet sich in der Berufung vor dem OLG Dresden.

  16. Februar 2023
  von: Marcus Pretzell
  Kategorie: JURBlog