Kanzlei

Kanzlei Marcus Pretzell

Dieser Begriff umfasst alle Regelungen des umfangreichsten deutschen Gesetzbuchs, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das am 1.1.1900 in Kraft trat und privatrechtliche . Seine diversen Vorläufer datieren bis in das 13. Jahrhundert und wurzeln ihrerseits bereits im Römischen Recht.
Das BGB hat 2385 Paragraphen und ist heute noch etwa zur Hälfte identisch mit dem über 220 Jahre alten Originaltext.

Ob Vertragsrecht (Mietverträge, Arbeitsverträge, Kaufverträge), Verbraucherrecht, Verkehrsrecht, Familien- oder Erbrecht – alle sind sie Bestandteil des Zivilrechts und im BGB geregelt.

Das heutige Strafgesetzbuch (StGB) geht nach vielen Änderungen auf seinen fast gleichnamigen Vorläufer aus dem Jahr 1872 zurück und umfasst in zwei Teilen insgesamt 358 Paragraphen. Weitere strafrechtliche Bestimmungen sind im sogenannten Nebenstrafrecht Bestandteile von Gesetzen, die nicht im StGB stehen. Das strafrechtliche Verfahren selbst wird in der sogenannten Strafprozessordung (StPO) geregelt.

Alle Veröffentlichungen, z. B. in Zeitungsartikeln, Büchern, Rundfunk, Fernsehen oder im Internet müssen rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Diese werden in verschiedenen Gesetzen geregelt, die im öffentlichen Recht, im Strafrecht und im Zivilrecht verankert sind. Sie sind bindend für jeden Bürger, unabhängig vom beruflichen Status als Autor, Journalist, Unternehmer oder Privatperson. Daher spricht man beim Medienrecht von einer sogenannten Querschnittsmaterie.

Beispielsweise ist die Unterscheidung zwischen zulässiger Meinung oder einer Beleidigung bzw. Verleumdung ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Im Zeitalter der sozialen Medien sind der sekundenschnelle Austausch zwischen einer Vielzahl von Personen eine rechtsgeschichtlich noch junge Form der Kommunikation. Hieraus ergeben sich zwischen Nutzern untereinander einerseits und zwischen Nutzer und Medienanbieter eine Vielzahl von Rechtsfragen.